Bayreuth – Konzert „Entartete Musik?!“ findet am 1. November im Alten Rathaus statt

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayreuth - BAYREUTH (BY) – Das für Montag, 1. November, um 19.30 Uhr, im Reichshof angekündigte Konzert „Entartete Musik?!“ wird aus organisatorischen Gründen in den Historischen Sitzungssaal des Alten Rathauses/Kunstmuseums, Maximilianstraße 33, verlegt.

Neben Neuer Musik umfasste der diffamierende Begriff der „entarteten Musik“ während der Nazi-Diktatur insbesondere die Musikgattungen jiddische Musik und Jazz. Bis heute geschieht das „Wieder-Ausgraben“ dieser Werke nur schleppend. Ziel des Konzeptprogramms ist es, diese höchst spannende, in Vergessenheit geratene Musik wieder aufleben zu lassen. Die Form der Gegenüberstellung von als „entartet“ diffamierter Musik mit ausgewählten Texten soll zur Auseinandersetzung mit dem Begriff „entartete Musik“ und dem damit verbundenen Kontext anregen. Hierbei wird neben ernsten Themen ebenso Heiteres und Beschwingtes aufgegriffen.

Für Musik und Worte der „ver|rückten Künstler“ zeichnen verantwortlich: Pia Viola Buchert (Mezzosopran), Maria Waloschek (Klavier) und Christian Kleinert (Rezitation). Es kommen unter anderem Werke von Paul Hindemith, Victor Ullmann und George Gershwin sowie Texte von Bertold Brecht und Theodor Storm zur Aufführung. Eintrittskarten zu 15 Euro sind unter www.tickets.kulturamt.bayreuth.de und an der Theaterkasse, Opernstraße 22 (Montag bis Freitag: 10 bis 17 Uhr; Samstag: 10 bis 14 Uhr) erhältlich.

Corona-Regeln:

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis erforderlich, das beim Einlass in das Alte Rathaus vorgezeigt werden muss. Das Einlasspersonal des Veranstalters überprüft die Dokumente. Zulässig sind ein PCR-Test oder PoC-PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt ist, sowie ein POC-Antigentest, der höchstens 24 Stunden alt ist. Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

asymptomatische Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schüler/innen (Vorlage Schülerausweis), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder.

Bitte erkundigen Sie sich über die Presse oder auf der Homepage der Stadt Bayreuth (www.bayreuth.de) über die geltenden Regelungen.

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Stadt Bayreuth

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