Inneres und Heimat/Antrag.
Allerdings zeige die Praxis, dass die bestehenden Regelungen bestimmte Personengruppen ausschließen würden und nicht ausreichten. Damit, so schreiben es die Grünen in ihrem Antrag, würde die NS-Unrechtsherrschaft nach 75 Jahren im Staatsangehörigkeitsrecht teilweise fortwirken. Die Bundesregierung solle daher einen Entwurf zur „staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung“ vorlegen und für „unkomplizierte und unbürokratische Verwaltungsverfahren Sorge tragen“.
Dass so viele Nachkommen von Menschen, die während der NS-Diktatur verfolgt und zur Emigration gezwungen worden, heute wieder deutsche Staatsangehörige sein wollen, solle „Deutschland mit Dankbarkeit erfüllen“. Es sei und bleibe Deutschlands historische Verantwortung, „das geschehene Unrecht, soweit das überhaupt möglich ist, wiedergutzumachen“.
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Deutscher Bundestag