Berlin – Aktuelles Tierschutzthema im Bundestag: Bericht zum Stand der Kastration von Ferkeln

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Winzer und Landwirt - Landwirtschaftsmagazin - Aktuell - Berlin – (hib/EIS) Die betäubungslose Kastration von Ferkeln ist in Deutschland ab dem Jahr 2019 verboten. Um sicherzustellen, dass der bereits im Jahr 2013 getroffene Beschluss umgesetzt werden kann, hat die Bundesregierung eine Unterrichtung über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden (18/10689) vorgelegt.

Dazu heißt es unter anderem, dass die betäubungslose Ferkelkastration durch einen Eingriff unter Narkose, die Immunokastration oder die Jungebermast abgelöst werden kann. Die chirurgische Kastration habe den Vorteil, dass im Anschluss keine Umstellung bei der Aufzucht, der Mast, der Schlachtung, der Verarbeitung und der Vermarktung der Tiere erforderlich sei. Alternativ bestehe die Möglichkeit, durch Mast der unkastrierten männlichen Schweine in der Jungebermast auf eine Kastration zu verzichten. Dies stelle die Tierhalter allerdings vor besondere Herausforderungen, um das Auftreten des „Ebergeruchs“ zu vermeiden, der durch züchterische Maßnahmen, angepasste Fütterung und Haltungsbedingungen vermieden werden könne.

Zusätzlich könne mithilfe der Immunokastration das Risiko des Auftretens von Ebergeruch ebenfalls reduziert werden, indem auf den Hormonhaushalt des männlichen Tieres Einfluss genommen wird. Darüber hinaus wird im Bericht festgestellt, dass die Kosten für die Methoden zur Vermeidung der betäubungslosen Kastration bisher überschätzt worden seien. Dies gelte vor allem für die Immunokastration und die Jungebermast. Hätten die Annahmen zu den Mehrkosten für die chirurgische Kastration unter Narkose etwa fünf Euro betragen, zehn Euro für die Immunokastration und mindestens fünf Euro für die Jungebermast pro männlichem Ferkel, würden Praxiserprobungen, Feldversuche und ökonomische Analysen geringe Kosten veranschlagen.

Die chirurgische Kastration unter Narkose könne mittlerweile mit Kosten zwischen 2,20 und sechs Euro mit Inhalationsnarkose beziehungsweise zwischen 1,50 und sechs Euro mit Injektionsnarkose je männliches Schwein beziffert werden. Weil aber bei dieser Variante, anders als bei der Jungebermast, keine positiven Effekte über die verbesserte Leistung in der Mast zu erwarten seien, müssen die kastrierten Tiere zu einem höheren Preis verkauft werden, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Bei der Immunokastration würden die Mehrkosten bei 3,50 Euro bis vier Euro je männliches Schwein liegen. Die Kosten könnten aber aufgrund der verbesserten Leistung in der Mast sowie durch Einsparungen durch den Kastrationsverzicht und bessere Mastleistung kompensiert werden, so dass sich dieses Verfahren im Vergleich zu der herkömmlichen Ferkelkastration ohne Betäubung finanziell nicht unterscheide, heißt es in dem Bericht.

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Text: Deutscher Bundestag

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