Mit der Untersuchung von zwölf Fällen, von denen zwei Fälle nicht in der „Jansen-Liste“ enthalten sind, wurde das Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin beauftragt, deren abschließender Untersuchungsbericht nunmehr vorliegt. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Landeskriminalamt Berlin wurden auf wissenschaftlicher Basis die Unterlagen zu den einzelnen Tötungsdelikten ausgewertet und Kriterien für deren Klassifikation entwickelt.
Im Ergebnis wurden sechs Fälle als politisch rechts motiviert bewertet, die die Polizei Berlin bislang als nicht politisch motiviert klassifiziert hat. Das LKA Berlin schließt sich diesem Forschungsergebnis an und wird zeitnah die entsprechenden Meldungen an das Bundeskriminalamt übermitteln. Dadurch werden diese Tötungs-delikte in die entsprechenden Statistiken einfließen.
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Der Polizeipräsident in Berlin
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