Berlin – Spangenberg (AfD): Grundrechtseinschränkungen ohne Begründung – Was ist eine epidemische Lage von nationaler Tragweite?

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Politik-Aktuell -Berlin – Spangenberg (AfD): Ende März 2020 übertrug der Deutsche Bundestag dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitreichende Kompetenzen zur Bekämpfung des Corona-Virus.

Grundlage war das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das BMG erhielt dabei die Möglichkeit, zukünftig über Anordnungen und Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates diverse und erhebliche Grundrechtseingriffe vornehmen zu dürfen. Genannt seien beispielsweise Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, die Erfassung des Gesundheitszustandes von Personen, aber auch die Verpflichtung von reisenden Personen, sich ärztlich untersuchen zulassen, wenn sie aus einem gefährdeten Gebiet einreisen.

Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärt dazu:

„Eine Definition der epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält das Gesetz nicht. In der Gesetzesbegründung findet sich nur der Hinweis darauf, dass das Ziel des Gesetzes die Stabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vor dem Hintergrund der durch SARS-CoV-2 hervorgerufenen Epidemie sei.

Die erweiterten Machtbefugnisse des BMG müssen sofort wieder außer Kraft gesetzt werden, wenn die Demokratie keinen Schaden nehmen soll. Es müssen alle Alarmglocken läuten, wenn die Legislative in ihren Kompetenzen beschnitten wird.

Eine Gefährdung für das gesamte Gesundheitssystem oder eine Instabilität des deutschen Gesundheitssystems durch die durch SARS-CoV-2 hervorgerufene Epidemie ist nicht zu erkennen.

Zu begründen ist dies mit der Aufnahme von Patienten aus Frankreich und Italien während der Corona-Krise, der Tatsache, dass in Deutschland mehr Intensivbetten frei sind, als in Italien insgesamt zur Verfügung stehen und sogar der Export von Schutzausrüstung in großem Maßstab vom 15. März bis 6. April vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt wurde. Zudem belegen die zahlreichen Meldungen über Kurzarbeit im Gesundheitswesen oder die Schließung von Stationen in Krankenhäusern, dass das deutsche Gesundheitssystem auch in der Corona-Krise stabil ist und keine übermäßige Gefahr vorliegt. Von einer außerordentlichen Notlage kann also keine Rede sein. Selbst der Bundesgesundheitsminister räumte am 17. April 2020 ein, dass die Epidemie beherrschbar sei. Eine Feststellung, die den zuvor genannten Voraussetzungen einer sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite widerspricht.

Fazit: Es liegt kein Grund vor, die verfassungsmäßig garantierten Rechte außer Kraft zu setzen beziehungsweise diese einzuschränken.“

Pressestelle der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029