Inneres und Heimat/Antrag.
Wie die Fraktion ausführt, muss der Gesetzgeber das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum gesetzlich festschreiben, „um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und dabei insbesondere die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum zu schützen“. Die Bürger dürften auch im öffentlichen Raum keiner Totalüberwachung unterworfen sein. „Eine solche Überwachung würde es ermöglichen, durch lückenlose Bewegungsprofile die Freiheit des Einzelnen übermäßig einzuschränken“, schreiben die Abgeordneten.
Zugleich betonten sie, dass das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum nicht schrankenlos gelte. Es könne durch Gesetze und Maßnahmen insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingeschränkt werden. Der massenhafte Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum stelle aber einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum dar. Dagegen könne „intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ohne automatisierte Gesichtserkennung eine sinnvolle Maßnahme zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sein. Auch der Einsatz von Software, mit der bestimmte Gefahrensituationen automatisch erkannt werden oder bei der Polizeivollzugsbeamte im Einzelfall über ein Einschreiten oder eine Aufzeichnung entscheiden, kann sinnvoll sein“, heißt es ferner in der Vorlage.
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Deutscher Bundestag