Auswärtiges/Antrag
Die Abgeordneten bemängeln unter anderem, dass es international an einer gemeinsamen Überzeugung, Begriffsklärung und Umsetzung in Bezug auf zivile Lösungen in der Konfliktbearbeitung fehle und machen dies am Beispiel des „Prinzips der Schutzverantwortung“ fest: „Die Schutzverantwortung, die in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen greift, besteht ausdrücklich aus dem Dreiklang der Verantwortung zur Prävention, der Reaktion und dem Wiederaufbau.“
Bisher sei das Konzept allerdings oft vor allem militärisch oder verengt auf die Verantwortung zur Reaktion interpretiert worden. „Die deutsche Politik in und mit den Vereinten Nationen sollte nicht auf Basis dieser Ultima Ratio definiert werden, vielmehr müssen zivile Maßnahmen im Vordergrund stehen.“
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Text: Deutscher Bundestag