Dresden – Eilmeldung: Versammlungsbehörde untersagt PEGIDA-Versammlung – Keine Versammlung heute, 14.12, auf dem Altmarkt

Nachrichten-aus-der-Stadt-Dresden-Aktuell- Dresden (SN) – Eilmeldung: Das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden untersagt die für den heutigen Abend, 14. Dezember 2020, geplante Versammlung des Pegida e. V. auf dem Altmarkt mit dem Verweis auf die zu erwartende hohe Teilnehmerzahl und die daraus resultierende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage.

Da in der Landeshauptstadt Dresden zuletzt der Inzidenzwert von 200 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen an mehr als fünf aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde, sind Versammlungen entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 11. Dezember 2020 auf maximal 200 Teilnehmer begrenzt.

Die Versammlungsbehörde geht davon aus, dass bei der geplanten Pegida-Versammlung mit einem drei- bis vierfachen der erlaubten Höchstteilnehmerzahl zu rechnen ist. Entgegen der ursprünglichen Anmeldung von drei Standorten mit jeweils 200 Teilnehmern wurde diese am 13. Dezember 2020 modifiziert und nur noch der Altmarkt mit 200 Teilnehmern als Versammlungsort ausgewiesen. Auf Nachfrage seitens der Behörde konnte durch den Veranstalter nicht schlüssig erklärt werden, wieso anstelle von 600 nunmehr lediglich noch 200 Teilnehmer angenommen werden. In einem „Demobilisierungsvideo“ fordert dieser zwar dazu auf, nicht aus entfernten Gebieten zur Demonstration anzureisen, gleichzeitig werden Pegida-Anhänger aus Dresden und Umgebung aber zur Teilnahme an der heutigen Versammlung aufgerufen. Ebenso konnte auf Nachfrage auch nicht erklärt werden, welche organisatorischen Vorkehrungen der Veranstalter trifft, damit sich auf der angedachten Versammlungsfläche nur 200 Teilnehmer aufhalten.

Zur Verhinderung einer unkontrollierbaren Versammlungslage und zur Vermeidung unnötiger Menschenansammlungen im Umfeld der Versammlungsfläche stellt das Versammlungsverbot aus Sicht der Behörde die einzige Möglichkeit zum Schutz der Bevölkerung vor einem Superspreading-Event dar.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

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