Zu einem späteren Zeitpunkt führen Fachleute in beiden waldartigen Beständen weitere Pflegemaßnahmen durch, damit sich nachwachsende, junge Bäume besser entwickeln können. Ersatzpflanzungen für gefällten Bäume folgen im Frühjahr 2021.
Baumfällungen sind entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes und der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden genehmigungspflichtig und nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist zuständig für alle Fragen rund um Planung, Pflege und Verkehrssicherheit der Straßenbäume im öffentlichen Verkehrsraum sowie für die Bäume in Park-und Grünanlagen. Das Umweltamt ist zuständig für die Erteilung von Fällgenehmigungen auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet von Dresden.
Einen Überblick über bevorstehende Fällungen gibt es unter www.dresden.de/baum. Aufgeführt sind die dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bekannten und gemeldeten Baumfällungen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll