Dazu gehören zum Beispiel Beton, Ziegel oder Glas. Welche Abfallarten und Abfallschlüsselnummern betroffen sind, steht in der Anlage 1, Teil 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Dresden (www.dresden.de/satzungen).
Sie sind gekennzeichnet mit dem Vermerk „ZAOE“. Für die Entsorgung dieser Abfälle ist grundsätzlich der Abfallentsorger bzw. Abfallbesitzer zuständig. Privatwirtschaftlich tätige Entsorgungsunternehmen bieten dafür ausreichend Angebote.
Bei Problemen unterstützt das Gewerbeabfall-Info-Telefon unter 0351-4889644 oder per E-Mail an ge*******************@*****en.de und berät zu alternativen Entsorgungsmöglichkeiten.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll