Bis 31. Oktober 2017 an das Amt für Kultur und Denkmalschutz.
Beide Preise sind mit jeweils 5 000 Euro dotiert und können sowohl an einzelne Persönlichkeiten als auch an Ensembles verliehen werden.
Vorschlagsberechtigt sind neben dem Ausschuss für Kultur und Tourismus des Dresdner Stadtrates alle Dresdner Verbände, Vereine und Kultureinrichtungen.
Die Einsendefrist endet am 31. Oktober 2017. Die Vorschläge können per Post oder E-Mail eingereicht werden. Eine unabhängige Jury wählt die Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt 2018 im Rahmen eines Festaktes.
Vorschläge werden erbeten an:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Königstraße 15
01097 Dresden
E-Mail ku******************@*****en.de
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Urheber: Stadt Dresden