Hamburg – Bundesteilhabegesetz bringt ab 1. Januar 2020 wichtige Änderungen für Menschen mit Behinderung

Sozialbehörde berät und richtet Hotline ein.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Wer Leistungen vom Staat erhält, kann zukünftig selbstbestimmter auswählen, wer beispielsweise Assistenzdienstleistungen erbringt und wohin Zahlungen existenzsichernder Leistungen gehen. Damit die Auszahlung fehlerfrei abläuft, sind einige Rückmeldungen von Betroffenen an die zuständigen Behörden nötig. Wer tätig werden muss, hat bereits Post erhalten. Unter der Telefonnummer 040 42828 – 1637 nun zusätzlich eine Hotline geschaltet, die montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr bei offenen Fragen berät.

Im nächsten Jahr tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die die Autonomie von Menschen mit Behinderung verbessern sollen. So werden die Leistungen der Eingliederungshilfe (Fachleistungen / Assistenzleistungen) und die existenzsichernden Leistungen (zum Beispiel für Wohnen, Bekleidung und Essen) dann getrennt voneinander bewilligt und ausgezahlt. Konkret bedeutet das beispielsweise, dass Menschen in einer bisher stationären Wohngruppe künftig teilweise selbst über ihre Versorgungsleistungen durch den Anbieter entscheiden können.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat ein großes Interesse daran, Leistungsberechtigte und Leistungsanbieter bestmöglich zu informieren. Neben den Änderungen bei der Umsetzung des BTHG ergeben sich auch veränderte Zuständigkeiten in Hamburg. Dazu wurden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Alle Betroffenen können sich in ihren Einrichtungen informieren und haben übersichtliche Informationsbriefe erhalten. In diesen Briefen wird erklärt, was konkret zu tun ist. Um bei Bedarf zusätzlich zu beraten, wurde von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nun eine BTHG-Hotline eingerichtet.

Weiterführende und Hintergrundinformationen zum Bundesteilhabegesetz finden Sie übersichtlich unter www.hamburg.de/bthg/. Wesentliche Inhalte sind dort auch in Leichter Sprache verfügbar.

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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – Stadt Hamburg