Hannover – Bundesverfassungsgericht: Terror-Gefährder dürfen abgeschoben werden

is-terror-aktuellHannover (NI) – Bundesverfassungsgericht: Islamistische Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird, können nach § 58a Aufenthaltsgesetz abgeschoben werden. Diese gesetzliche Regelung ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am (heutigen) Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. „Ich freue mich, dass damit die gesetzliche Grundlage unserer vom Bundesverwaltungsgericht bereits bestätigten Abschiebungsanordnung für verfassungsgemäß erklärt wurde“, so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius.

Bereits im März dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Land Niedersachsen im Fall zweier Gefährder aus Göttingen Recht gegeben. Das Land hatte im Februar gegen die damals 22 und 27 Jahre alten Männer Abschiebungsanordnungen erlassen. Dagegen waren sie erfolglos vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgegangen. Beide Männer wurden inzwischen abgeschoben, für sie gilt ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot.

In Karlsruhe ging es um einen Fall aus Bremen, bei dem das Bundesverfassungsgericht erstmals § 58a Aufenthaltsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft hat. „Im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus sollten bestehende Gesetze erst einmal konsequent angewendet werden, anstatt zuerst und reflexartig nach schärferen Gesetzen zu rufen“, so Pistorius. Der § 58a Aufenthaltsgesetz wurde nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 eingeführt. „Bis zu unserem niedersächsischen Vorstoß wurde das schärfste Schwert des Ausländerrechts bundesweit aber nicht angewendet“, so der Minister. Insofern sei der Karlsruher Beschluss ein enorm wichtiges Signal an alle Bundesländer, im Einklang mit dem Grundgesetz gegen Gefährder handeln zu können. „Und es ist eine klare Botschaft an alle Fanatiker, dass wir jederzeit und mit aller Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel gegen sie vorgehen und ihnen keinen Raum lassen für ihre hasserfüllten und menschenverachtenden Pläne“, so Pistorius.


Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres und Sport