Deshalb werden nachfolgende Maßnahmen nach § 45 StVO angeordnet:
Waldchaussee:
Ab Donnerstag, Christi Himmelfahrt, 21. Mai, 0 Uhr, wird die Waldchaussee (im Rahmen des üblichen Sperrbereiches) durchgängig bis Sonntag, 24. Mai,24 Uhr, gesperrt. Die Waldchaussee wäre sonst regulär vom 22. Mai, 0 Uhr, bis 23. Mai, 15 Uhr, geöffnet gewesen.
Über das Pfingstwochenende wird die Waldchaussee (im Rahmen des üblichen Sperrbereiches) durchgängig von Samstag, 30. Mai, 0 Uhr, bis Pfingstmontag (1. Juni), 24 Uhr, gesperrt. Die Waldchaussee wäre sonst regulär am 30. Mai, 0 bis 15 Uhr, geöffnet gewesen.
Straße am Großen Garten:
Die Straße Am Großen Garten wird ab Mittwoch, 20. Mai, 14 Uhr, bis Montag, 25. Mai, 8 Uhr, für den motorisierten Verkehr (Verkehrszeichen 260 StVO mit Zusatz „Anlieger frei“) gesperrt. Die Sperrung erfolgt mit einer Sperrschranke.
Über das Pfingstwochenende wird die Straße Am Großen Garten von Freitag, 29. Mai, 14 Uhr, bis Dienstag, 2. Juni, 8 Uhr, für den motorisierten Verkehr (Verkehrszeichen 260 StVO mit Zusatz „Anlieger frei“) gesperrt. Die Sperrung erfolgt mit einer Sperrschranke.
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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de