Heppenheim – Halloween – Hinweise des Ordnungsamts zur Aufsichtspflicht der Eltern

Deutsches Tageblatt - News aus Heppenheim - Heppenheim (HE) – Die Tradition, am Halloween-Abend von Tür zu Tür zu ziehen und „Süßes oder Saures“ zu fordern wird seit einigen Jahren auch bei uns gepflegt. Immer öfter haben diese Aktionen jedoch ein juristisches Nachspiel. In den letzten Jahren nahmen Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl, grober Unfug, Körperverletzung, Vandalismus, Belästigungen und Gefährdung des Straßenverkehrs deutlich zu. Hiervon sind in erster Linie die Eltern betroffen, die an Halloween ihrer Aufsichtspflicht nicht hinreichend nachkommen. Sie haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.

Im Schutz der Dunkelheit, vermeintlich geschützt durch Masken und in der Gruppe, fällt bei vielen Kindern und Jugendlichen die Hemmschwelle. Beschmierte Wände, verklebte Autoschlösser oder zerstörte Blumenkästen erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Wer Böller in Briefkästen wirft, Hausmüll auf Gehwegen verteilt, Pflanzen ausreißt oder Eier auf vorbeifahrende Autos wirft macht sich ebenfalls strafbar. Lebensgefährlich wird es, wenn Kanaldeckel auf der Straße entfernt werden. Auch Raub und Körperverletzung kommen an Halloween immer wieder vor.

Eltern haften für das Fehlverhalten ihrer Kinder und damit für Schäden, die diese verursacht haben. Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an den Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht. Dass sie dieser genügt haben, müssen Eltern im Zweifel nachweisen.

Manche Eltern fühlen sich dem Halloween Treiben ihrer Schützlinge hilflos ausgeliefert. Daher gibt das Ordnungsamt einige Tipps, wie Eltern ihre Kinder auf diesen Abend vorbereiten können:

  1. Zeigen Sie Ihren Kindern Grenzen bei den Streichen auf.
  2. Reden Sie mit ihnen im Vorfeld über die Folgen von Streichen.
  3. Kontrollieren Sie, mit welchen Utensilien sich ihre Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten.
  4. Gegen den Gruppenzwang: Fordern Sie Ihre Kinder auf, bei üblen Halloween-Scherzen nicht mitzumachen und sich deutlich zu distanzieren.
  5. Um ganz sicher zu gehen sollten Sie Ihre Schützlinge beim alljährlichen „Halloween-Ausflug“ begleiten.
  6. Bieten Sie Ihren Kindern ein Alternativprogramm. Mittlerweile werden zu Halloween zahlreiche Veranstaltungen und Partys angeboten.

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Urheber: Uta Nack-Domesle
FB1 / Allgemeine Verwaltung
Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle

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