„Insbesondere das Infektionsgeschehen in den Schulen gab den Ausschlag“, machte der Oberbürgermeister deutlich, „denn durch die britische Mutante werden sehr häufig auch alle Familienangehörigen angesteckt“. In diesem Zusammenhang appellierte Bürgermeisterin Mohrs, die vielen Testmöglichkeiten in Koblenz zu nutzen, damit gerade asymptomatische Infektionen schnell erkannt und isoliert werden können.
Ab Freitag, 23. April bis einschließlich 2. Mai wird somit die bestehende Allgemeinverfügung verlängert und in Schulen und KiTas nur noch eine Notbetreuung angeboten. Die Stadt wird aber auf die voraussichtlich geänderte Gesetzgebung auf Bundesebene, die so genannte „Bundesnotbremse“, im Lauf der kommenden Woche reagieren.
Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten können Kinder berufstätiger Eltern bzw. berufstätiger Alleinerziehender in Anspruch nehmen, die auf eine Betreuung angewiesen sind und denen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Ferner können Kinder die KiTas besuchen, die sozialpädagogische Familienhilfen in Anspruch nehmen.
In allen Schulen in der Stadt Koblenz entfällt der Präsenzunterricht. Es gibt aber auch hier verschiedene Möglichkeiten einer Notbetreuung, die in § 12 Abs. 6 der 18. CoBeLVO beschrieben sind. Außerdem können Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die sich auf Prüfungen vorbereiten.
Der Text der Allgemeinverfügung steht hier.
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Stadt Koblenz