Koblenz – Hinweis: Fütterungsverbot für Wasservögel

mittelrhein-tageblatt-tiermagazin Koblenz – Fütterungsverbot für Wasservögel: Seit Jahren gibt es im Freibad Oberwerth große Probleme mit den Hinterlassenschaften von Gänsen.

Während der Freibadesaison entsteht so morgens vor der Öffnung des Bades ein hoher zusätzlicher Reinigungsaufwand. Es wurden viele verschiedene Maßnahmen ergriffen, die Gänse vom Freibadgelände fern zu halten. Bisher leider ohne dauerhaften Erfolg.

In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder das Füttern der Tiere durch Spaziergänger und auch Badegästen beobachtet. Die Stadtverwaltung weist daher ausdrücklich auf ein bestehendes Fütterungsverbot hin.

Sowohl Kanadagans als auch Nilgans gehören zu den potentiell invasiven Arten und stehen auf der Beobachtungsliste des Bundesamtes für Naturschutz. Beide Arten verbreiten sich expansiv, verhalten sich in ihrem Brutrevier sehr aggressiv und verdrängen unsere heimischen Wasservogelarten. Nilgänse zerstören auch Gelege, töten Jungtiere der heimischen Arten und nehmen deren Nester in Beschlag.

Diese Tiere verursachen durch ihre Hinterlassenschaften in den öffentlichen Bereichen und hier vor Allem im Freibad Oberwerth große Probleme mit einem hohen Reinigungsaufwand. Durch den Kontakt mit Gänsekot können gesundheitsgefährdende Folgen für den Menschen nicht ausgeschlossen werden.

Die Fütterung dieser Gänsevögel ist im Hinblick auf ihre Natur und die damit verbundene zusätzliche Reproduktionsfähigkeit unbedingt zu unterlassen.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf ein bestehendes Fütterungsverbot hin.

„§2 Abs. 1 Nr. 10 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Koblenz:

Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, Tauben oder Wasservögel zu füttern, Futter auszulegen oder auszustreuen…“

***
Text: Stadt Koblenz

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com