Die ursprünglich zur Wahl am 24.09.2017 versandten Wahlbenachrichtigungen haben weiterhin ihre Gültigkeit. Sofern jemand keine Wahlbenachrichtigung mehr hat, weil er zum Beispiel bei der ersten Wahl damit Briefwahl beantragt hat, kann er auch ohne diese Benachrichtigung in seinem Wahllokal wählen gehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Briefwahlbüros geben gerne darüber Auskunft, wo sich die Wahllokale befinden (Tel. 0261-129 4640 oder per Mail: wa****@***********nz.de).
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Urheber: Stadt Koblenz