Kein Wechselunterricht und Regelbetrieb an Einrichtungen in Andernach, Bendorf, Mayen und der Verbandsgemeinde Weißenthurm.
Bereits am vergangenen Freitag war beschlossen worden, dass die strengeren Regelungen für die Städte Andernach, Bendorf und Mayen sowie die Verbandsgemeinde Weißenthurm bis zum 12. Mai aufrechterhalten werden. In den dortigen Schulen ist bis dahin kein Präsenzunterricht und in den Kitas nur ein Notbetrieb möglich. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Infektionslage vor Ort, gerade auch in den jüngeren Altersgruppen, gewesen.
Durch die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt § 28 b Abs. 3 Satz 3 des Bundesinfektionsgesetzes ab Mittwoch, 5. Mai nicht mehr und somit findet § 28 b Absatz 3 Satz 2 Anwendung.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
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