Laaben / Österreich – Neues Hundehaltegesetz: Ein Schlag ins Gesicht für alle Tierfreunde

ANIMAL SPIRIT: „Absurder geht es nicht – jetzt Leinen- UND Maulkorbpflicht für ALLE Hunde!“

Mittelrhein-Tageblatt - Top-News24 - Tiermagazin -Laaben / Österreich – „Nachdem letztes Jahr in Wien eine derartige sinnlose, populistische und die Bevölkerung noch mehr spaltende Regelung von der roten Stadträtin Ulli Sima beschlossen wurde, macht es ihr jetzt auch der blaue „Tierschutz“-Landesrat Gottfried Waldhäusl in Niederösterreich nach.

Am 24. Oktober wurde im NÖ Landtag eine Änderung des Hundehaltegesetzes beschlossen, nach der an öffentlichen Plätzen und z.B. auch in Gasthäusern oder Parkanlagen (!) SÄMTLICHE Hunde (außer jene, die in eine „Handtasche“ passen!) mit Leine UND Maulkorb geführt werden müssen. Das widerspricht den jahrelangen Erfahrungswerten sowohl von verantwortungsvollen HundehalterInnen, als auch den Aussagen praktisch sämtlicher seriöser Hundeexperten“, so Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT.

Was diese populistischen Gesetzes-Novellen alle gemeinsam haben: Sie bekämpfen in keinster Weise die Ursachen von möglichen Beiß-Vorfällen (nämlich die Erziehung der Hunde und Schulung der Besitzer), scheren sämtliche Hunde über einen Kamm (vom kleinen Malteser über Familien-Schmusehunde wie Golden Retriever oder Labrador bis zum Rottweiler) und lassen völlig außer Acht, daß zu 99% das Problem am oberen Ende der Leine sitzt. Aber die Gesetze werden immer noch – meist eben ad hoc und anlaßbezogen – am grünen Tisch von PolitikerInnen gemacht, die einerseits von der Materie null Ahnung haben und andererseits noch völlig beratungsresistent sind!

Noch ist ein Einspruch und Volksabstimmung möglich!
Die österr. Suchhundestaffel hat auf ihrer Seite unter https://bit.ly/2C6jz3g einen Aufruf zum Einspruch gegen diese Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes gestartet. Dort heißt es u.a.: „Reine Angstpolitik scheint uns, der ÖHU Suchhundestaffel, im Umgang mit dem Sozialpartner Hund nicht angemessen – die Begründung im Gesetzesantrag, speziell zur Maulkorbpflicht, entbehrt jeglicher kynologischen Beurteilung.“

Und weiter: „Jede/r Niederösterreicher/in (wahlberechtigt in NÖ mit ordentlichem Wohnsitz in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich) kann, wenn er/sie mit diesem Gesetzesbeschluß nicht einverstanden ist, bis 5. Dezember 2019 gegen das Inkrafttreten des Gesetzes – laut Artikel 27 Abs. 1 der NÖ Landesverfassung – Einspruch erheben. Hier der Link zum Antragsformular www.suchhunde.at/download/Antrag-Ltg-832.pdf , welches auf der Gemeinde unterschrieben werden und dann an die NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten geschickt werden muß.“

Vernünftige Lösungsansätze werden von „Verantwortlichen“ ignoriert.
Die bei Inkrafttreten dieser Gesetzesnovelle sogar für sämtliche – und nicht nur für „Listenhunde“ – geltende GENERELLE Leinen- und Maulkorbpflicht in NÖ würde zu noch mehr Verunsicherung, Spaltung und Hundehaß in der Bevölkerung führen. Denn die überwiegende Mehrheit an Beißunfällen ereignet sich bekanntlich im häuslichen Bereich, wo es naturgemäß keine Maulkorbpflicht geben kann. Leinen- und Maulkorbzwang führen laut erfahrener Hundehalter, zu denen unsere „Gesetzgeber“ meistens nicht gehören, eher zu mehr Aggressivität als bei freilaufenden, ihr natürliches Sozialverhalten auslebenden Hunden. Das beweisen auch all jene Länder, in denen Streuner und somit freilaufende Hunde zum alltäglichen Leben gehören.

„Diese anlaßbezogene NÖ Hundehaltungs-Gesetzgebung geht gänzlich am Grundproblem vorbei: Herkunft, Zucht und v.a. die Erziehung der Tiere in ihren prägenden ersten Lebenswochen werden völlig außer Acht gelassen. Und das bereits geltende Verbot von „Kofferraumverkäufen“ aus Massenzuchtanstalten im Ausland müßte viel schärfer und effektiver kontrolliert, und Hunde dürften auch nicht vorsätzlich scharfgemacht werden. Eine gezielte Aufklärung der Bevölkerung – besonders auch jener Religionsgruppen, wo Hunde noch immer als „unrein“ gelten –, durchaus auch ein regelmäßig überprüfter Hundeführschein bei bestimmten Rassen bzw. Personengruppen, wäre viel sinnvoller und effektiver als rein populistische generelle Verbots- und Zwangsmaßnahmen. Dazu müßte allerdings auch der politische Wille vorhanden sein, endlich mit Tierschützern und Menschen zu reden, die von Tierhaltung aus jahrelanger praktischer Erfahrung viel mehr Ahnung haben“, so Dr. Plank abschließend.

Rückfragen & Kontakt:
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-708 24 34
office@animal-spirit.at
www.animal-spirit.at

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