„Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind“, heißt es im Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Eine Notbetreuung wird angeboten für Kinder, deren Eltern im Bereich Gesundheit, Medizin, Pflege, Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr als auch Justiz, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche arbeiten.
Die ostfriesischen Landkreise weisen darauf hin, dass eine Notbetreuung nur für die Kinder gewährleistet werden kann, deren Erziehungsberechtigte beide in den oben aufgeführten Berufsfeldern tätig sind.
Für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird eine Notbetreuung gewährleistet. Für Rückfragen und weiteren Klärungsbedarf steht am Montag das Leitungspersonal vor Ort zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons können zu den jeweiligen Regelungen der Notbetreuung keine Auskunft geben. „Bitte halten Sie die Leitungen des Bürgertelefons für andere Anliegen frei“ appellieren die Landräte Olaf Meinen, Matthias Groote und Holger Heymann an die Bürger.
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Landkreis Leer
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