Landkreis Peine (NI) – Corona / Maskenpflicht: Von der am Montag gestarteten Maskenpflicht sind Menschen mit Vorerkrankungen, zum Beispiel mit schweren Herz- oder Lungenbeschwerden, ausgenommen.
„Um Probleme bei Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter zu vermeiden, empfehlen wir, dass Vorerkrankte sich eine entsprechende Bescheinigung von ihrem Hausarzt ausstellen lassen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Wer in den unter die Maskenpflicht fallenden Einrichtungen und Orten ohne Mund-Nasenschutz angetroffen wird, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
„Bei der Anhörung zum Bußgeldverfahren besteht natürlich ebenfalls die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis zur Befreiung einzureichen. Um den damit verbundenen bürokratischen Aufwand und Ärger zu vermeiden, halten wir es für eine gute und praktikable Lösung, dass die unter die Befreiung fallenden Personen den Nachweis schon von vornherein dabei haben. Dazu reicht ein Dreizeiler mit ärztlicher Unterschrift und Stempel“, sagt Laaß.
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Landkreis Peine
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