Landkreis Rotenburg (Wümme) – Corona-Aktuell 24.11.2021: In Niedersachsen gilt ab heute landesweit die Stufe 1

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Rotenburg-Wümme -.jpgLandkreis Rotenburg (Wümme) – Corona-Aktuell 24.11.2021: Das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 24. November gültig ist und zugleich landesweit die Warnstufe 1 ausgerufen. Der Landkreis hat deshalb zum 24. November seine bisherige Allgemeinverfügung zur Geltung von Schutzmaßnahmen angesichts einer 7-Tage-Inzidenz über 50 aufgehoben. Es gelten im Landkreis damit die Regelungen der Stufe 1 aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Veranstaltungen/Dienstleistungen in Innenräumen
Für alle Veranstaltungen, für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen gilt ab heute die 2G-Regel.

Hotels und Übernachtungsbetriebe
Auch für die Beherbergung gilt 2G. Wer eine Beherbergungsstätte nutzen möchte muss einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Weihnachtsmärkte
Bei den Weihnachtsmärkten gilt sowohl draußen als auch drinnen 2G. Es muss durchgängig eine Maske getragen werden, drinnen wie draußen. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.

Messen
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.

Allgemeine Regelungen unter freiem Himmel
In Warnstufe 1 gilt – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.

Jugendliche
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche sollten sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.

Immer Maske und Abstand
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden.

Kein Bestandsschutz für genehmigte Veranstaltungen
Es gibt keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der heute in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.

Weitere Informationen
Weitere Informationen stellt das Land auf seiner Internetseite unter www.niedersachsen.de/Coronavirus

Die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung, die Fragen zur Corona-Verordnung beantwortet, erreichen die Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0511 120 6000 montags bis freitags von 9 bis 16:30 Uhr.

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