Magdeburg – Ganz OK! Ordnungsamt und Polizei kontrollieren weiter die Durchsetzung der Landesverordnung – Eindämmung des Coronavirus‘

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Magdeburg - Magdeburg (ST) – Ganz OK! Am Montag, den 23. März 2020 hat das Magdeburger Ordnungsamt erneut gemeinsam mit Kräften der Polizei die Einhaltung der neuen Landesverordnung kontrolliert, um die Verbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen. Die Überprüfungen fanden schwerpunktmäßig in Gaststätten und auf Spielplätzen statt. Insgesamt wurden 64 Gaststätten, 27 Dienstleistungsgewerbe und 135 Spielplätze im Stadtgebiet kontrolliert.

In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen insgesamt 116 Anrufe von Magdeburger*innen zum Thema Aufenthalt von Personen im Freien und der Öffnung von Betriebsstätten ein.

Alle überprüften Gaststätten haben sich an die Vorgaben gehalten. Hier wurden keine Verstöße festgestellt. Das Ordnungsamt dankt für die Vernunft und Kooperation.

Auch auf den Spielplätzen, von denen einige mehrfach kontrolliert wurden, hielten sich mit einer Ausnahme keine Personen auf. Auf dem Spielplatz in der Hans-Grundig-Straße wurde ein 33-jähriger Magdeburger festgestellt. Die Personalien wurden aufgenommen, der Mann wurde belehrt und des Platzes verwiesen.

Weiterhin wurden stichprobenartig Frisöre, Solarien und Geschäfte des Einzelhandels, die nicht von der Schließungsverfügung ausgenommen sind, überprüft. Von den 27 überprüften Betriebsstätten konnte lediglich in einem Fall die Öffnung eines Solariums festgestellt werden. Der Betreiber wurde dahingehend belehrt, dass der Besuch des Solariums für seine Kund*innen nicht gestattet ist. Das Solarium wurde daraufhin von ihm geschlossen.

Bei den Streifenfahrten wurde speziell auch darauf geachtet, ob sich Personengruppen ohne Mindestabstand von 1,50 m im öffentlichen Verkehrsraum aufhalten. Die Magdeburger*innen verhielten sich diesbezüglich vorbildlich. Die Polizei stellte lediglich auf dem Willy-Brandt-Platz 4 Personen ohne diesen Mindestabstand fest.

Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.

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