Ab dem 4. Mai 2020 wagt der Entsorgungsbetrieb nun den nächsten Schritt, um den Mainzerinnen und Mainzern wieder den vorher gewohnten Service vollständig anzubieten und öffnet zusätzlich die insgesamt 9 Wertstoffhöfe in den Stadtteilen.
Der Entsorgungsbetrieb bittet darum, bei der Anlieferung folgende Regeln einzuhalten:
– Der Mindestabstand von 1,50 Meter zum Personal und den anderen Wertstoff-/Recyclinghof-BesucherInnen soll eingehalten werden.
– Die Mundschutzpflicht für Besucherinnen und Besucher und Personal gilt auch auf den Wertstoff- und Recyclinghöfen.
– Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Hof ist begrenzt: Es muss also mit Wartezeiten gerechnet werden. Der Entsorgungsbetrieb bittet alle, die keinen dringenden Entsorgungsdruck haben, mit der Anlieferung noch etwas zu warten.
– Der Abfall sollte vorab zu Hause vorsortiert werden, um den Aufenthalt auf dem Gelände möglichst kurz zu halten.
– Auf dem Recyclinghof Süd in Hechtsheim dürfen ausschließlich Privatpersonen aus Mainz anliefern. Im Entsorgungszentrum Budenheim dürfen auch Gewerbebetriebe und Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Mainz-Bingen anliefern. Der Personalausweis ist auf Verlangen vorzuweisen, der Nachweis der Abfall-Herkunft ist für Gewerbebetriebe erforderlich.
Aktuelle Hinweise erhalten Sie auf der Homepage des Entsorgunsgbetriebs www.eb-mainz.de oder telefonisch bei der Abfallberatung unter 06131 / 12 34 56.
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz