Bereits in seiner ersten Amtszeit als rheinland-pfälzischer Justizminister hatte sich Herbert Mertin daher gegen das im Jahr 2001 eingeleitete erste Verbotsverfahren ausgesprochen, welches 2003 ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte.
„Selbst ein Erfolg des Antrags hätte das eigentliche Problem nicht lösen können: Parteien lassen sich verbieten, politische Dummheit nicht“, so der Minister abschließend.
Verantwortlich (i.S.d.P.)
Christoph Burmeister
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Text: Gabriele Ziehn
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