Dort sollte der 32jährige Mieter die Wohnung zerstören. Nachdem er die Polizeibeamten selbst in seine Wohnung ließ, stellten diese Utensilien für Betäubungsmittel in der Wohnung fest. Im Rahmen einer weiteren Inaugenscheinnahme der Wohnung verweigerte der Wohnungsmieter seine Zustimmung.
Es kam zu einem Widerstand, bei dem er u. a. unkontrolliert um sich trat. Bei dem Widerstand wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Der 32 Jahre alte Neumünsteraner muss sich nun wegen Widerstands, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
OTS: Polizeidirektion Neumünster