Besonders dreist an der Tathandlung war die Drohung des Täters einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, sollte seiner Forderung nicht entsprochen werden. Bei einem erneuten Anruf wurde nunmehr lediglich die Hälfte der ursprünglich geforderten Summe verlangt, damit sich die Angelegenheit schnell erledige. Ferner warnte er davor, die Polizei zu informieren, da ansonsten ebenfalls die gesamte geforderte Summe zu leisten wäre.
Die Polizei warnt an dieser Stelle erneut vor betrügerischen Anrufen. Seien sie misstrauisch bei ihnen unbekannten Personen am Telefon. Geben sie keine Auskünfte über ihre finanziellen und familiären Verhältnisse.
Melden sie Sachverhalte an die Polizei.