In den Wahlräumen dürfen sich – außer dem Wahlvorstand und den Hilfskräften – gleichzeitig höchstens so viele Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe aufhalten, wie Wahlkabinen aufgestellt sind, und höchstens zwei sonstige Personen (zum Beispiel Wahlbeobachter oder Hilfspersonen, die Angehörige unterstützen).
Alle Wahllokale werden mit Plexiglaswänden und Desinfektionsmittel ausgestattet. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
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STADT LUDWIGSBURG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg