Dies rief schließlich die Polizei auf den Plan, die den 34-Jährigen erst auffordere sein Treiben einzustellen oder bei Nichtbeachten den Gewahrsam androhte. Diese schien den Probanden nicht zu beeindrucken, denn er wollte sein Tun nicht einstellen. Der Gewahrsam folgte auf dem Fuße und auch der Transport zur Dienststelle.
Dort wurde festgestellt, dass der Uneinsichtige von einer Justizbehörde zur Verbüßung von 30 Tagen Haft zur Festnahme ausgeschrieben war.
Da er den haftbefreienden Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Vollzugsanstalt eingeliefert.
OTS: Polizeipräsidium Offenburg