Betroffen sind alle Kunden, die ein Langstrecken-Ticket vor dem 15. August gekauft haben, dem Tag, an dem Air Berlin Insolvenz angemeldet hat. Tickets, die bis dahin gekauft wurden, landen bei einer Stornierung des Fluges in der Insolvenzmasse. Experten rechnen damit, dass diese Kunden maximal zehn Prozent des Preises zurückerhalten. Tickets, die nach dem 15. August gekauft wurden, werden dagegen erstattet.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, erklärt dazu gegenüber der „Rheinischen Post“: „Es ist erschreckend, wenn so viele Menschen mit teuer bezahlten Langstreckentickets Opfer der Insolvenz von Air Berlin wurden. Dies zeigt, dass die Airlines unbedingt ebenso eine Insolvenzversicherung abschließen müssen, wie es Reiseveranstalter bereits für Pauschalreisen tun müssen.“
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell