Leichte Lockerungen in mehreren Bereichen.
Wertheim (BW) – Die Bundesnotbremse ist ab Freitag, 7. Mai, im gesamten Landkreis aufgehoben. Damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung und in vielen Bereichen greifen leichte Lockerungen. So können sich privat jetzt bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Einkaufen mit Termin (Click & Meet) ist nun wieder ohne Testnachweis möglich. Diese Änderungen gelten ab Freitag:
Kontaktbeschränkungen: Öffentlich oder privat können sich maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Ausgangsbeschränkungen: sind aufgehoben
Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV und beim Friseur entfällt. Es genügt eine medizinische Maske (OP-Maske).
Einzelhandel: Bau- und Raiffeisenmärkte dürfen wieder öffnen. Einkaufen mit Termin (Click & Meet) ist wieder ohne Testnachweis möglich.
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen und nach vorheriger Terminbuchung wieder erlaubt. Damit können zum Beispiel Kosmetik-, Nagel-, Sonnen- und Tattoostudios wieder öffnen. Bei Dienstleistungen ohne Maske ist ein tagesaktueller Schnelltest oder Selbsttest des Kunden erforderlich (alternativ Bescheinigung über Impfung oder Genesung). Die generelle Testpflicht beim Friseurbesuch entfällt also.
Sport: Kontaktarmer Individualsport ist drinnen und draußen erlaubt mit maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien ist mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre erlaubt.
Kultur: Museen können mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten wieder Besucher empfangen.
In der Musikschule ist Präsenzunterricht im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen wieder möglich.
Beerdigungen: Die Beschränkung auf 30 Personen entfällt, es können wieder bis zu 100 Personen teilnehmen.
Keine Lockerungen gibt es durch Aufhebung der Bundesnotbremse im Bereich Tourismus und Gastronomie. Touristische Übernachtungen sind weiterhin nicht möglich, die Campingplätze müssen geschlossen bleiben. Auch die Außengastronomie darf in Baden-Württemberg noch nicht öffnen. Die Landesregierung hat aber angekündigt, stufenweise Öffnungsschritte vorzubereiten und entsprechende Regelungen noch vor Pfingsten in Kraft zu setzen.
Über die aktuellen Corona-Regelungen informiert die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite unter www.wertheim.de/corona.
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Stadtverwaltung Wertheim
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