Die Notfallbetreuung ist Eltern vorbehalten, die am Arbeitsplatz dringend gebraucht werden. Zu den systemkritischen Bereichen zählen
– Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendiger Medizinprodukte)
– öffentliche Sicherheit und Ordnung (Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
– öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
– Lebensmittelbranche (Lebensmittelgeschäfte, Lieferbetriebe für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs)
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte im Bereich dieser kritischen Infrastruktur tätig sind, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende.
Organisiert wird die Notfallbetreuung in zwei Stufen: Am Dienstag und Mittwoch, 17. und 18. März, werden die betroffenen Kinder in der Einrichtung betreut, die sie ansonsten besuchen. Die Stadtverwaltung gewinnt so einen Überblick über die Zahl und Verteilung der zu betreuenden Kinder. Auf dieser Grundlage wird sie in die Stützpunkte festlegen, in denen die Betreuung dann ab Donnerstag, 19. März, gebündelt wird.
Die Notfallbetreuung deckt den gewohnten Zeitumfang ab, den das Kind ansonsten in Kindergarten oder Schule verbringt. Essen und Getränke müssen die Eltern ihren Kindern mitgeben.
Die Notfallbetreuung kann – neben der Beschränkung auf systemkritische Berufsgruppen – nur in Anspruch genommen, wenn
– keine andere Betreuungsmöglichkeit in der Familie organisiert werden kann (von der Betreuung durch Großeltern raten die Gesundheitsbehörden ab),
– wenn Eltern und Kindern keine Erkältungssymptome haben,
– wenn es keinen Aufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage gegeben hat.
Und so funktioniert die Anmeldung: Ein entsprechender Vordruck wird den Kindern am Montag von der Schule mitgegeben und im Kindergarten ausgehändigt. Er steht auch Online auf der Internetseite der Stadt bereit. Die Eltern müssen dann das Anmeldeformular ausgefüllt Formular am Dienstag im Kindergarten oder in der Schule abgeben.
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Stadtverwaltung Wertheim
– Kommunikation und Öffentlichkeit –
97877 Wertheim