Kühlgeräte vor den Sammelstellen abzustellen oder in die Metallcontainer zu entsorgen, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Bei der Sperrmüllabfuhr werden Kühlgeräte nicht mitgenommen.
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Text: Stadtverwaltung Wertheim
– Presse und Information –
97877 Wertheim