Land gibt 100-prozentigen Zuschuss für Digitalisierungsberatung.
Wolfsburg (NI) – Das Förderprogramm „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Digitalisierungsberatung für kleinere und mittlere Unternehmen des Einzelhandels“ des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung unterstützt Einzelhändler*innen bei Digitalisierungsfragen durch einen 100-prozentigen Zuschuss bis maximal 2.500 EUR und soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie abmildern.
Dieser Zuschuss kann für Beratungsdienstleistungen genutzt werden – zum Beispiel bei der Optimierung der Internetpräsenz oder eines Onlineshops. Erster Stadtrat und Dezernent für Wirtschaft, Digitales und Kultur Dennis Weilmann dazu: „Das Förderprogramm der Landesregierung ist ein erster Schritt, um den lokalen Einzelhandel in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Die Verknüpfung von analogen und digitalen Vertriebskanälen wird auch nach der Corona-Pandemie ein zentrales Thema bleiben. Ich möchte dafür werben, dass möglichst viele Einzelhandelsunternehmen diese kostenlose Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen.“
Die Beratung umfasst eine Standortbestimmung, eine Potentialanalyse und Handlungsempfehlungen mit Anleitung zur Umsetzung. Gefördert wird ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss bis zu 2.500 EUR (100 Prozent der förderfähigen Kosten) für Beratungsdienstleistungen und damit entstandene Reisekosten. Das dafür fällige Honorar darf einen Tagessatz von 1.100 EUR nicht überschreiten.
Förderfähig sind kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind und deren Sitz und Teile der operativen Tätigkeit in Niedersachsen liegen. Kleinere und mittlere Unternehmen haben nach Definition weniger als 250 Mitarbeiter*innen sowie einen Vorjahresumsatz kleiner als 50 Mio. EUR oder eine Vorjahresbilanzsumme kleiner als 43 Mio. EUR. Einzelhandelsunternehmen, die bereits vor dem 01.03.2020 in Schwierigkeiten geraten sind, sind von der Förderrichtlinie ausgeschlossen.
Um die Fördermittel zu erhalten, ist kein kompliziertes Antragsverfahren notwendig. Die NBank hat Beratungsunternehmen autorisiert, welche die Antragsstellung für die Einzelhandelsunternehmen übernehmen und den Zuschuss weiterleiten. Einzelhändler*innen müssen lediglich auf der Internetseite der Digitalagentur Niedersachsen ein autorisiertes Beratungsunternehmen auswählen und kontaktieren. Die Beratungsunternehmen werden weitere Schritte veranlassen und bei der Antragsstellung beratend zur Seite stehen. Die Antragsstellung ist bis zum 28.02.2022 möglich.
Kontaktadressen:
Förderrichtlinie: https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Digitalisierungsberatung-im-Einzelhandel/index.jsp
Autorisierte Beratungsunternehmen: https://digitalagentur-niedersachsen.de/digital-aufgeladen/
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