Die Stadt Trier wird das mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung tun, die ab Samstag, 14. März, 8 Uhr, gültig ist. Das Land rät dabei dazu, den Veranstaltungsbegriff weit zu fassen. Die Allgemeinverfügung wird zunächst bis zum 10. April 2020 befristet sein. Die heute bekannt gegebene Schließung städtischer Kultur- und Sporteinrichtungen bleibt dagegen wegen der Personaldisposition und dem nötigen Vorlauf weiterhin vorläufig bis einschließlich 20. April befristet.
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Presseamt Trier