Im Vergleich zur Regelung der vergangenen zehn Tage verändert sich deshalb ab dem 30. März folgendes:
- Geschäfte sind wieder offen ohne Terminvereinbarung (mit Personenbegrenzung laut Corona-Verordnung des Landes, zum Beispiel bis 800 m² 1 Person pro 10 m² Fläche), aber weiter mit bisherigen Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht
- Training jeweils im Freien und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist wieder möglich:
- kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung
- kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen + Trainer/in (unter Einhaltung des Abstandsgebots)
- Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren + Trainer/in (hier ist die Wahrung des Abstandsgebotes nicht mehr erforderlich)
- Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Freien ist wieder möglich:
- im Rahmen der Kontaktbegrenzung
- für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren plus einer älteren Person
Alle anderen Bereiche aus der geltenden Corona-Verordnung, beispielsweise zur Maskenpflicht vor und im Umfeld von geöffneten Geschäften und öffentlichen Einrichtungen oder auch zum Betrieb der Außengastronomie mit Vorausbuchung und Corona-Schnelltest, bleiben unverändert in Kraft.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in nächster Zeit an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 50 überschreiten, muss die Stadt gemäß der Corona-Verordnung eine erneute Allgemeinverfügung mit Einschränkungen erlassen.
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Presseamt Trier