„Dieser Veranstaltung aus dem Umfeld des selbstverwalteten Wohnprojekts Lu 15. e.V. steht grundsätzlich nichts im Wege. Allerdings fordern wir die Organisatoren auf, das Fest künftig ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung anzumelden“, sagt die Tübinger Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Andernfalls behalte sich die Stadtverwaltung vor, eine Neuauflage im kommenden Jahr zu verhindern. In der Vergangenheit waren bei „Platz für Rabatz“ Abfälle liegengeblieben, außerdem hatte es Beschwerden aus der Südstadt über zu laute Musik gegeben.
Für Veranstaltungen im Tübinger Stadtgebiet muss ein formloser Antrag bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe gestellt werden. Bevor die Veranstaltung genehmigt wird, gibt es ein Gespräch zu sicherheitsrelevanten Auflagen und zum zeitlichen Umfang der Veranstaltung. Für den Ausschank von Speisen und Getränken ist zusätzlich eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich, für das Anbringen von Plakaten eine Plakatiererlaubnis.
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Universitätsstadt Tübingen
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Schmincke
Am Markt 1
72070 Tübingen