Verschärfte Regeln beim Baumschutz in Bremerhaven treten in Kraft

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Verschärfte Regeln beim Baumschutz in Bremerhaven treten in Kraft – Der Schutz des Baumbestandes hat sich im Land Bremen verschärft. Die wichtigste Änderung ist der Schutz von Bäumen ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe). Darauf macht das Umweltschutzamt zum Beginn der Fällsaison am 1. Oktober aufmerksam.

Bisher lag diese Grenze bei Laubbäumen bei 120 und bei Nadelbäumen sogar bei 300 Zentimetern. Einen nochmals erhöhten Schutz erhalten Bäume in Alleen. Diese sind bereits mit einem Stammumfang von 50 Zentimeter durch die neue Verordnung geschützt.

Insgesamt stehen also deutlich mehr Bäume in Bremerhaven unter Schutz. Diese dürfen nur in bestimmten Fällen und nur mit einer Genehmigung gefällt oder beschnitten werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Baum nicht mehr standsicher ist oder wenn ein genehmigtes Bauvorhaben verwirklicht werden soll. Die Baumschutzverordnung regelt in solchen Fällen, dass grundsätzlich mindestens ein Ersatzbaum gepflanzt werden muss. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, eine Ersatzzahlung zu leisten.

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Einige Bäume sind von der neuen Baumschutzverordnung ausdrücklich ausgenommen, zum Beispiel Bäume, die den Erhalt und die Sicherheit von Hochwasserschutzanlagen beeinträchtigen. Auch sogenannte invasive Arten sind von der Verordnung ausgenommen.

Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass mehr junge Bäume geschützt werden und so zu großen Stadtbäumen heranwachsen können. „Je größer und älter ein Baum ist, desto wertvoller ist er für das Stadtklima, das Ortsbild und die Artenvielfalt“, betont Stadträtin Andrea Toense (Dezernentin für Umwelt und Klima). Die Untere Naturschutzbehörde berät in Zweifelsfällen telefonisch oder auch bei Ortsterminen.

Hintergrund: Die Bremische Baumschutzverordnung aus dem Jahre 2009 war an aktuelle naturschutzfachliche Entwicklungen anzupassen. Die alte Verordnung lag im deutschlandweiten Vergleich hinter vielen Verordnungen zum Baumschutz zurück. Daher war eine Novellierung erforderlich.

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Text: Magistrat der Stadt Bremerhaven

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