Der Fahrer eines PKW der Marke VW Polo mit französischem Kennzeichen wollte sich nach einem vorangegangenen Überholvorgang, bei welchem er die durchgezogene Linie überfuhr, zwischen den beiden PKW Fahrern der Marke Renault Trafic und VW Polo wieder einordnen wobei er den linken Außenspiegel des BMWs streifte und anschließend mit dem Renault zusammenstieß.
Anschließend setzte der VW Fahrer seine Fahrt unbehindert fort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.