Auch regelmäßig stattfindende Gottesdienste sollen einmalig erfasst werden. Die Anzeige dieser Veranstaltungen erfolgt ausschließlich online. Der Landkreis Nienburg hat auf seiner Internetseite hierfür ein entsprechendes Formular geschaltet unter www.lk-nienburg.de/veranstalter.
Des Weiteren wird mitgeteilt, dass Besucherinnen und Besucher während der Veranstaltung permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Zulässig sind medizinische Masken beziehungsweise FFP2-Masken. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen stets eingehalten werden. Weiterhin ist eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung erforderlich.
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Landkreis Nienburg