Urteil zur A26 Ost: „Rechtswidrig und nicht vollziehbar“ / NABU und BUND: Erfolg für Klimaschutz – Bundesverwaltungsgericht spricht wegweisendes Urteil: Sieg für Klima und Moor – Das Bundesverwaltungsgericht hat heute das Urteil zur A26 Ost verkündet: Der Planfeststellungsbeschluss ist „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Das Gericht hat damit der Klage der Umweltverbände stattgegeben. Erstmals haben bei einer Klage gegen eine Autobahn die Belange des Klimaschutzes eine wesentliche Rolle bei der Urteilsfindung gespielt. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass eine kürzere, klimafreundlichere und kostengünstigere Variante der A26 Ost nur unzureichend untersucht und von der Planfeststellungsbehörde als mögliche Variante nicht ausreichend gewürdigt wurde.
BUND und NABU erklären: „Dieses Urteil ist ein Triumph für das Klima. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher, wer sie aufreißt, heizt die Erde an. Die A 26 Ost gehört politisch beendet und ersetzt durch eine kürzere und naturverträgliche Lösung entlang bestehender Verkehrsräume. Damit liegt der Ball nun wieder auf der politischen Ebene. Das Projekt A26 Ost muss jetzt endgültig begraben werden – zum dauerhaften Schutz von Natur, Klima und den Menschen vor Ort.“
Das Urteil zeigt: Umweltverbände haben mit dem Verbandsklagerecht ein scharfes Schwert, das sie verantwortungsvoll einsetzen. Als Anwälte der Umwelt sind sie ein wichtiges Korrektiv zur offensichtlich schlechten Planung der Vorhabenträger. Der Sofortvollzug ist gestoppt. Statt einer möglichen konfliktärmeren Führung sollte die Trasse durch wertvolle Moorböden führen und hätte Lebensräume von Moorfrosch, Fledermäusen und gefährdeten bzw. streng geschützten Vogelarten zerstört. Das wäre aufgrund der längeren Strecke auch wirtschaftlich unplausibel. Dieses Urteil ist wegweisend für den Klimaschutz.
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Text: NABU Hamburg