Koblenz – Letzter städtischer Flohmarkt 2018 am 6. Oktober – Anmeldung ab 20. August

Nachrichten-aus-Koblenz-RLP- Koblenz – Während der dritte städtische Flohmarkt am 1. September noch bevor steht, gilt es für die Organisatoren des Ordnungsamtes, sich bereits mit dem vierten und zugleich letzten städtischen Flohmarkt in diesem Jahr zu beschäftigen.

Dieser findet am Samstag, 6. Oktober, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt. Veranstaltungsgelände ist das Konrad-Adenauer-Ufer zwischen Rheinstraße und Deutschem Eck. Im Veranstaltungsgelände können max. ca. 450 Marktstände aufgestellt werden. Die Teilnahme am Flohmarkt ist daher nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Die maximale Standbreite ist auf 6 m begrenzt.

Die Anmeldung zum Oktober-Flohmarkt ist ab Montag, dem 20. August 2018, möglich und sollte grundsätzlich auf der Internetseite der Stadt Koblenz, www.koblenz.de (ein entsprechendes Online-Formular wird dort ab dem 20. August zur Verfügung stehen), erfolgen.

Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann sich am 20. August, ab 08:00 Uhr, auch telefonisch unter der Nummer 0261 129 4457 anmelden.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Standgebühren betragen für Privatanbieter 8,00 Euro pro laufenden Meter. Gewerbliche Anbieter haben ein Standgeld von 20,00 Euro pro laufenden Meter zu zahlen. Das Flohmarktgelände wird in 3 Teilbereiche eingeteilt. Bei der Anmeldung kann ein bevorzugter Bereich angegeben werden. Das Ordnungsamt behält sich allerdings vor, evtl. einen anderen Standplatz zuzuweisen.

Die zur Teilnahme zugelassenen Interessenten werden schriftlich benachrichtigt (voraussichtlich in der 37. oder 38. Kalenderwoche) und erhalten dabei genaue Hinweise zum weiteren Ablauf. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge oder Anhänger nicht im Marktgelände abgestellt werden können. Diese sind auf jeden Fall nach dem Entladen aus dem Marktgelände zu entfernen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass das Betreten des Flohmarktgeländes in den Teilbereichen 2 und 3 vor 05:00 Uhr und im Teilbereich 1 vor 06:00 Uhr bzw. vor der Freigabe durch das Ordnungsamt der Stadt Koblenz nicht gestattet ist.

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Stadt Koblenz

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