Koblenz – Hinweise zum Abbrennen von Silvester-Feuerwerk

suedwest-news-aktuell-koblenz Koblenz – Der Jahreswechsel steht vor der Tür und das neue Jahr wird traditionsgemäß mit viel Getöse und Raketen begrüßt.

Das Ordnungsamt und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Koblenz weisen daher besonders auf den besonnenen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen hin. Hierbei muss auch beachtet werden, dass herabfallende Teile der Silvesterraketen z.B. Personen verletzen können. Diese Gefahrenmomente gilt es auch in der sicherlich ausgelassen Stimmung zum Jahreswechsel zu berücksichtigen und Raketen nur dann abzuschießen, wenn Personen und Sachwerte nicht gefährdet sind.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (= Silvester-Feuerwerk) dürfen allgemein nur am 31. Dezember und am 01. Januar durch Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weiter dürfen nur die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung zugelassenen Effekte verwendet werden, wenn hierbei die auf der jeweiligen Packung abgedruckten Richtlinien und insbesondere auch die angegebenen Schutzabstände eingehalten werden.

Die Kennzeichnung trägt die Aufschrift „BAM F1“ oder „BAM F2“, jeweils gefolgt von einer Prüfnummer.

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Text: Stadt Koblenz

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