Der Abfallbehälter muss grundsätzlich schüttfähig zum Leeren bereitgestellt werden (§ 22 Abs.12 Abfallwirtschaftssatzung). So empfiehlt es sich, nasse Küchenabfälle vorher in eine Lage Zeitungspapier einzuwickeln und die Biotonne an einen geschützten Ort zu stellen, damit ein Einfrieren der Abfälle zumindest erschwert wird. Bei feuchtem Laub und Gartenabfällen sollte vor dem Bereitstellen der Biotonne kontrolliert werden, ob diese eingefroren sind. Mit einem Spaten können diese vereisten Abfälle von der Innenwand gelöst werden. So wird der Tonneninhalt wieder schüttfähig gemacht.
Konnte trotz dieser Vorkehrungen ein Festfrieren der Abfälle nicht verhindert werden und die Mülltonne wurde bei der Schüttung nicht oder nur teilweise entleert, weist die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf Extratouren besteht, um nicht entleerte Biotonnen noch einmal zu schütten. Dieses ist aufgrund der vorgenannten satzungsrechtlichen Regelungen nicht möglich.
Kommt es dadurch zu Entsorgungsengpässen, besteht die Möglichkeit, selbst die Bioabfälle mit dem eigenen PKW für 4 Euro pro Anlieferung zum Entsorgungszentrum Wolfsburg, Weyhäuser Weg 3 anzuliefern. Kompostierbare Bioabfallsäcke können bei der WAS oder in den Stadt- und Ortsteilsprechstellen zu einem Stückpreis von 2 Euro erworben werde0n, um sie bei der nächsten Biotonnenleerung daneben zu stellen. Weitere Infos auf www.was-wolfsburg.de.
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