Stadtverwaltung verweist auf Lärmschutz bei Haus- und Gartenarbeit.
Unter ruhestörenden Arbeiten in Haus und Garten sind alle mit Lärm verbundenen Arbeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit zu stören, wie beispielsweise die Benutzung von Rasenmähern. Hierzu zählen aber auch Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie das Abschlagen von Fliesen, Bohren und Hämmern, Sägen und Hacken von Holz oder Schneiden von Platten. Ausgenommen sind länger andauernde Arbeiten, die von ihrer Art und ihrem Umfang her von darauf spezialisierten Gewerbebetrieben ausgeführt werden und die eine längere Unterbrechung nicht zulassen.
Freischneider (Motorsensen), Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler dürfen ebenfalls nur zu festgelegten Zeiten montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Für Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte gilt: Ihr Gebrauch darf in Häusern und Wohnungen sowie in Kraftfahrzeugen nicht zu einer vermeidbaren Lärmquelle werden, die die Nachbarschaft belästigt.
Die Lärmbekämpfungsverordnung der Stadt Bayreuth steht auf der Homepage der Stadt (www.bayreuth.de) in der Rubrik „Rathaus, Bürgerservice > Online-Dienste“ zur Verfügung.
***
Stadt Bayreuth