Richtig ist, dass Frauke Petry im Monat September umfängliche Datenmengen aus dem Parteimanager heruntergeladen hat. Sie wurde daraufhin auf Beauftragung durch den Bundesvorstand vom Datenschutzbeauftragten der Partei auf mögliche Verstöße im Umgang mit den Daten hingewiesen und zur zeitnahen Löschung und Nicht-Weiterverwendung der Daten aufgefordert.
Dies sagte sie umgehend zu. Wir gehen davon aus, dass diese Zusage eingehalten wird. Solange das der Fall ist, sieht der Bundesvorstand keinen Grund zu einer Klage. Ein anderslautender Beschluss, Frau Petry zu verklagen, existiert nicht.“
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Urheber: Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland