Finanzen/Ausschuss.
„Die Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnung in mehrerer Staaten ausgenutzt“, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmaßnahmen für sogenannte Intermediäre vor. Sollten diese jedoch Auskunft über das verweigern, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter oder vereidigter Buchprüfer (Berufsgeheimnisträger), anvertraut oder bekannt geworden sei, gehe die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über, wird in dem Gesetzentwurf weiter erläutert. In einem weiteren Schritt sollen die deutschen Finanzbehörden die erlangten Informationen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen mit Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der EU automatisch austauschen. Diese Informationen könnten die Behörden in die Lage versetzen, zeitnah gegen schädliche Steuerpraktiken vorzugehen, erwartet die Bundesregierung.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutscher Steuerberaterverband, Professorin Christine Osterloh-Konrad (Universität Tübingen) und die Wirtschaftsprüferkammer.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (fi*************@*******ag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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Deutscher Bundestag