Berlin – Aktuelles Thema im Bundestag die Pkw-Maut: Kein Entschädigungsanspruch

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort.

Deutsches Tageblatt - Heute im Bundestag - Aktuell - Berlin – Bundestag: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass den Pkw-Maut-Betreiberparteien „wegen der erklärten Kündigungen keine Entschädigungsforderungen zustehen“. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/14176) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13721). Die Betreiberparteien hätten bisher vermeintliche Entschädigungsforderungen auch nicht beziffert, schreibt die Regierung. Lediglich hinsichtlich der Beendigung eines Finanzierungsvertrages hätten die Betreiberparteien den Bund über eine der Höhe nach bestimmte Vergleichsforderung der finanzierenden Banken informiert. Die Darlegungslast für vermeintliche Ansprüche und insbesondere die Anrechnung aufgrund der Kündigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten liegt laut Regierung allein bei den Betreiberparteien. „Eigene Berechnungen des Bundes wären spekulativ“, heißt es in der Antwort.

Die Liberalen hatten sich in ihrer Anfrage auch nach Unterauftragnehmerverträgen erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort: „Der Betreiber war berechtigt, Unterauftragnehmer zu beauftragen, um seine Leistungspflichten zu erfüllen.“ Der Abschluss von Unterauftragnehmerverträgen habe jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bundes bedurft, die sowohl für die Person des Unterauftragnehmers als auch für den jeweiligen Vertragsinhalt erforderlich war.

Bereits mit dem zweiten finalen Angebot hätten die Betreiberparteien unter anderem verschiedene konzernverbundene Unternehmen als Unterauftragnehmer benannt und nach Vertragsschluss Vertragsentwürfe mit diesen zur Zustimmung durch den Bund vorgelegt, schreibt die Bundesregierung. Der Bund habe die Zustimmung zum Abschluss dieser sieben vorgelegten Unterauftragnehmerverträge mit konzernverbundenen Unternehmen auf Basis der vorgelegten Entwürfe erteilt, deren Auftragsvolumen nach einem von den Betreiberparteien per 31. Mai 2019 vorgelegten Verzeichnis der Unterauftragnehmer insgesamt 576 Millionen Euro betragen habe.

Nach Kenntnis der Kündigung des Betreibervertrages vom 18./19. Juni 2019 durch den Bund hätten die Betreiberparteien die Vertragsentwürfe für diese sieben Unterauftragnehmerverträge abgeändert, heißt es weiter. Für die so geänderten Vertragsinhalte habe die erforderliche Zustimmung des Bundes jedoch nicht vorgelegen. „Eine solche Zustimmung wäre auch nicht erteilt worden“, heißt es in der Antwort.

***
Deutscher Bundestag

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com