Berlin – Coronavirus: Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung?

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Berlin - Berlin – Coronavirus: Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotbetreuung während der Corona-Schließzeit festgelegt. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Beide Kriterien müssen zutreffen.

Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen ist eine Selbsterklärung der Eltern erforderlich, um diese in Anspruch nehmen zu können. Darin bestätigen die Eltern/Sorgeberechtigten, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie

b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

Ein verwendbares Muster der Selbsterklärung und weitere Informationen werden an Schulaufsichten/Schulen und Kitas/Kitaträger versendet. Kitas und Schulen werden kontinuierlich über neueste Entwicklungen informiert.

Information des Senats: In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin

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